Sie planen die Gründung einer Gesellschaft und benötigen Unterstützung bei der Erstellung des Gesellschaftsvertrags? Der Gesellschaftsvertrag bildet die Basis für jede Art von Gesellschaft – ob es sich um eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), eine Offene Handelsgesellschaft (OHG), eine Kommanditgesellschaft (KG), eine Unternehmergesellschaft (UG) oder eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) handelt. Bei der Gründung einer Gesellschaft müssen sich die Gesellschafter vertraglich binden, um Ziele, Zwecke, Sitz, Haftungsfragen, Tätigkeitsbereiche und weitere Aspekte festzulegen.
Die Wirksamkeit des Gesellschaftsvertrags ist von entscheidender Bedeutung. Verstöße gegen Formvorschriften, unzulässige Änderungen oder Irrtümer können dazu führen, dass die Gesellschaft nicht rechtswirksam besteht und die Gesellschafter persönlich für Verbindlichkeiten haften müssen. Regelungslücken in unvollständigen Gesellschaftsverträgen können ebenfalls unerwünschte Auswirkungen auf alle Gesellschafter und das Unternehmen haben.
Daher empfiehlt es sich, bei der Gründung einer Gesellschaft eine anwaltliche Beratung in Anspruch zu nehmen. So können mögliche Nachteile vermieden und Ihr Unternehmen ohne rechtliche Risiken gestartet werden.
Ein rechtsgültiger Gesellschaftsvertrag ist ein wichtiger Schritt bei der Gründung Ihres Unternehmens. Beachten Sie die folgenden Punkte, um erfolgreich zu gründen:
Die Wahl der richtigen Gesellschaftsform ist vor der Errichtung des Vertrags entscheidend. Das Gesellschaftsrecht kennt verschiedene Personengesellschaften:
Die Gesellschafter können sich frei nach ihrem Willen einigen, müssen jedoch die obligatorischen Vertragsinhalte wie den Zweck der Gesellschaft und die Beiträge der Gesellschafter (in Geld oder Dienstleistungen) umfassen. Optional können weitere Punkte wie die Geschäftsführung und Vertretungsberechtigung oder Nachfolgeregelungen festgelegt werden.
Obligatorisch
Zentrale Bedeutung kommt den Regelungen zu Mehrheiten und Stimmen zu. Der Gesellschaftsvertrag sollte eindeutig festlegen, mit welcher Mehrheit Beschlüsse gefasst werden und in welchen Fällen Einstimmigkeit erforderlich ist.
Ein unklar formulierter Satz zur Stimmverteilung kann im Streitfall zur Handlungsunfähigkeit der Gesellschaft führen. Ein klassisches Beispiel sind Blockadesituationen bei paritätischer Beteiligung zweier Gesellschafter ohne Regelung zur Stichentscheidung.
Partnergesellschaften laut Partnerschaftsgesellschaftsgesetz (PartGG)
Vertragsinhalt
Die Gesellschafter können sich frei nach ihrem Willen einigen, müssen jedoch die obligatorischen Vertragsinhalte wie den Zweck der Gesellschaft und die Beiträge der Gesellschafter (in Geld oder Dienstleistungen) umfassen. Optional können weitere Punkte wie die Geschäftsführung und Vertretungsberechtigung oder Nachfolgeregelungen festgelegt werden.
Bei Personengesellschaften gibt es keine Formvorschriften. Bei Kapitalgesellschaften wie der GmbH oder der AG muss der Vertrag notariell beurkundet werden und es bedarf einer Anmeldung im Handelsregister.
Nicht nur bei der Gründung, sondern auch bei der späteren Änderung eines Gesellschaftsvertrags besteht erheblicher rechtlicher Beratungsbedarf. Gesellschaftsverträge werden häufig geändert, etwa bei dem Eintritt neuer Partner, der Anpassung von Beteiligungsverhältnissen oder der Neuverteilung von Stimmen.
Insbesondere bei Kapitalgesellschaften wie der GmbH sind Vertragsänderungen an strenge gesetzliche Anforderungen gebunden. Nach dem GmbHG bedürfen Änderungen regelmäßig eines Gesellschafter-Beschlusses mit qualifizierter Mehrheit sowie einer notariellen Beurkundung.
Der Gesellschaftsvertrag ist die rechtliche Grundlage jedes Unternehmens. Unklare Regelungen oder formunwirksame Änderungen können erhebliche Haftungs- und Konfliktrisiken für die Gesellschafter nach sich ziehen. Dies gilt nicht nur bei der Gründung, sondern insbesondere bei späteren Anpassungen im laufenden Geschäftsbetrieb.
Eine sorgfältige Gestaltung und rechtzeitige rechtliche Prüfung von Gesellschaftsverträgen helfen, Streitigkeiten zu vermeiden und unternehmerische Entscheidungen dauerhaft rechtssicher umzusetzen.
Wenn Sie eine Gesellschaft gründen möchten und einen Gesellschaftsvertrag aufsetzen wollen, biete ich Ihnen umfassende Beratung. Ich begleite Sie bei der Vertragserstellung und erkläre Ihnen, worauf Sie achten müssen, welche Verpflichtungen und Haftungen damit verbunden sind und welche Rechte Ihnen als Gesellschafter oder Geschäftsführer zustehen.
Ich lege großen Wert auf Ihre Vertragsfreiheit und gestalte den Vertrag nach Ihren individuellen Vorstellungen. Dabei strebe ich an, Ihre Wünsche in einen rechtssicheren Vertragstext umzusetzen. Ich kann Ihnen sowohl Musterverträge zur Verfügung stellen, die wir gemeinsam besprechen, als auch maßgeschneiderte Verträge speziell für Ihr Unternehmen erstellen. In Zusammenarbeit mit einem Notar kümmere ich mich auch um Beurkundungen und die Eintragung im Handelsregister, um Ihnen so wenig Sorgen wie möglich zu bereiten.
Es ist von entscheidender Bedeutung, dass Sie den Gesellschaftsvertrag von einem Anwalt prüfen lassen, da bei unwirksamen Verträgen das Risiko besteht, dass Sie persönlich haftbar gemacht werden können.
Gerne besprechen wir im Voraus die Kosten für anwaltliche Beratung, Notarleistungen und Verfahren, damit Sie über anstehende Ausgaben informiert sind.