Kontakt
Ihre Kanzlei TURGERLEGAL. Immer für Sie da
Adresse
Uhlandstraße 20-25 (Aufgang 1)
10623 Berlin
Öffnungszeiten
Mo. – Fr. 10:00 – 17:00
Benötigen Sie Unterstützung im Handelsvertreterrecht? Handelsvertreter werden in jeder Branche und Vertriebsstrukturen eingesetzt. Denn jedes Unternehmen ist darauf angewiesen, seine Produkte oder Dienstleistungen optimal zu vermarkten. Die rechtliche Stellung des Handelsvertreters und dessen Rechte und Pflichten sind sowohl durch das Gesetz als auch durch umfangreiche Rechtsprechung geregelt. Durch die Globalisierung erhöhen sich gerade im digitalen Umfeld die Spielräume und Anforderungen im Verhältnis zwischen Unternehmen und Handelsvertreter. Kommt es dann zu einem Konflikt zwischen Unternehmer und Handelsvertreter, ist eine rechtliche Beratung unumgänglich. Sie möchten Ihrem Handelsvertreter kündigen? Der Handelsvertreter verlangt die Rückzahlung von unverdient gebliebenen Vorschüssen von Provisionen? Oder möchten Sie als Handelsvertreter selbst Ansprüche gegenüber dem Unternehmer geltend machen?
Kontaktieren Sie jetzt einen Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Handelsrecht. Wir helfen Ihnen bei der Geltendmachung Ihrer Ansprüche!
Nach dem deutschen Handelsrecht ist der Handelsvertreter ein selbständiger Gewerbetreibender, der ständig damit befasst ist, für einen anderen Unternehmer Geschäfte zu vermitteln oder in dessen Namen abzuschließen. Aus diesem Grund kann er auch als Vermittlungs- oder Abschlussvertreter bezeichnet werden.
Der Handelsvertreter wird nicht nur im Einzelfall tätig, sondern soll eine unbestimmte Anzahl von Geschäften für den Unternehmer abschließen oder vermitteln.
Rechtlich betrachtet ist der Handelsvertretervertrag ein auf Dauer angelegtes Geschäftsbesorgungsverhältnis zwischen dem Handelsvertreter und dem Unternehmer.
Im Gegensatz zum Groß-, Einzelhändler oder Handelsmakler ist der Handelsvertreter auf vertraglicher Basis in das Absatz- und Vertriebssystem eines Unternehmens integriert.
Sobald er ein Geschäft im eigenen Namen abschließt, liegt ein Kommissionsgeschäft vor.
Handelsvertreter können für ein oder mehrere Unternehmen tätig werden.
Man spricht dann von Einfirmen- und Mehrfirmenvertreter.
Meist ist der Handelsvertreter selbst Kaufmann nach dem Handelsgesetzbuch (HGB)
Diese Eigenschaft ist nicht zwingend. Ist der Handelsvertreter kein Kaufmann im Sinne des Gesetzes, gelten die Handelsvertreter-Vorschriften des HGB.
Ausnahmen gelten nur für Handelsvertreter, die explizit nur nebenberuflich tätig sind.
Provisionsansprüche
Ein Anspruch auf Provision kann auf vielfältige Weise entstehen:
Vermittelte Geschäfte und geworbene Kunden
Geschäfte, die während der Vertragslaufzeit unter der Mitwirkung des Handelsvertreters zustande gekommen sind. Grundsätzlich sind auch Folgegeschäfte mit vom Handelsvertreter geworbenen Kunden provisionspflichtig.
Bezirksvertreter
Ein Anspruch auf Provision entsteht auch für solche Geschäfte aus dem geschützten Bezirk, an denen der Bezirksvertreter nicht mitgewirkt hat. Dabei besteht die Provisionspflicht auch dann, wenn dem Handelsvertreter ein konkreter Kundenschutz gewährt wird.
Überhangprovision
Gesetzlich hat der Handelsvertreter auch für nachvertragliche Geschäfte einen Anspruch auf die sogenannte Überhangprovision.
Höhe der Provision
Die Provisionshöhe ergibt sich aus dem Handelsvertretervertrag. Sollte die Höhe vertraglich fixiert worden sein, greift die gesetzliche Vorschrift des § 87b Abs. 2 HGB, die auf den „üblichen Satz“ abstellt.
Der Buchauszug
Im Rahmen des Buchauszuges ist der Unternehmer dazu gehalten, die Informationen bereitzustellen, die der Handelsvertreter zur Berechnung seines Provisionsanspruchs benötigt.
Der Unternehmer muss den Buchauszug erst nach Aufforderung erteilen
Der Buchauszug muss alle relevanten geschäftlichen Verhältnisse in klarer, übersichtlicher und vollständiger Art aufweisen.
Sobald der Unternehmer den Buchauszug verweigert, kann der Handelsvertreter eine Stufenklage in Anspruch nehmen.
Wettbewerbsverbot
Immer wieder kommt es zwischen dem Unternehmer und dem Handelsvertreter zum Streit hinsichtlich der Frage, ob der Handelsvertreter bestimmte Produkte eines Konkurrenten vertreiben darf. Grundsätzlich hat ein Handelsvertreter während der Vertragslaufzeit jede Handlung zu unterlassen, die eine Schädigung der Interessen des Unternehmers verursachen könnte.
Er darf keine konkurrierende Tätigkeit ausführen, sofern der Unternehmer eine solche Tätigkeit nicht ausdrücklich erlaubt hat.
Dem Mehrfachvertreter wird oftmals im Handelsvertretervertrag eine konkret definierte Vertriebstätigkeit vertraglich eingeräumt.
Sofern keine vertragliche Erlaubnis besteht, gilt grundsätzlich die Gesetzeslage: Darin wird ein Wettbewerbsverbot während der Vertragszeit nicht ausdrücklich geregelt, jedoch wurde von der Rechtsprechung nach Treu und Glauben ein Wettbewerbsverbot hergeleitet.
Ein Rechtsanwalt kann für Sie die Reichweite von vertraglichen und nachvertraglichen Wettbewerbsverboten mit konkreter Risikoeinschätzung prüfen und Wettbewerbsverbotsvereinbarungen mit nachhaltigem Sanktionssystem für Ihr Unternehmen entwerfen.
Kündigung Handelsvertretervertrag
Gerade im Kontext der Kündigung eines Handelsvertretervertrages kommt es häufig zu Konflikten zwischen dem Handelsvertreter und dem Unternehmer.
Beide Vertragspartner können den Handelsvertretervertrag sowohl ordentlich als auch außerordentlich kündigen.
Ausgleichsanspruch nach der Kündigung
Kündigung durch den Handelsvertreter
Der Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters gegen den Unternehmer entfällt grundsätzlich, wenn der Handelsvertreter den Vertrag selbst gekündigt hat.
Im HGB gibt es jedoch eine Ausnahmeregelung, wonach der Ausgleichsanspruch bestehen bleibt, wenn die Kündigung des Handelsvertreters eine begründete Reaktion auf das Verhalten des Unternehmers war. Liegt dies vor, kann der nachvertragliche Ausgleichsanspruch bestehen bleiben.
Der Handelsvertreter muss seinen Anspruch innerhalb von 12 Monaten geltend machen. Der Höchstbetrag beträgt meist die durchschnittliche Jahresprovision.
Kündigung durch den Unternehmer
Der Ausgleichsanspruch entfällt, wenn die Kündigung aus wichtigem Grund wegen eines schuldhaften Verhaltens des Handelsvertreters erfolgt ist.
Wenn zwischen den Parteien beider Seiten keine Einigung über die Vorlage eines wichtigen Kündigungsgrundes getroffen werden kann, wird der Anwalt des Handelsvertreters den Streit in aller Regel vor Gericht bringen.
Aufhebungsvereinbarung
Viele rechtliche Streitigkeiten können sich im Wege einer gemeinsamen Aufhebungsvereinbarung vermeiden lassen.
Die Folgen der Beendigung des Handelsvertretervertrages werden klar geregelt.
Viele Aufhebungsverträge erhalten juristische Stolperfallen für Handelsvertreter, weshalb der Vertrag sorgsam von einem Rechtsanwalt geprüft werden sollte.
Als Rechtsanwalt unterstütze ich Sie bei der Geltendmachung Ihrer Ansprüche im Vertriebs- und Handelsvertreterrecht. Sie haben Streitigkeiten rund um eine ausstehende Provision? Ich helfe Ihnen bei der Prüfung von handelsvertreterrechtlichen Provisionsansprüchen und Gegenrechte des Unternehmens, Gestaltung und Verhandlung von Handelsvertreterverträgen. Außerdem vertrete ich sowohl Unternehmen als auch Handelsvertretern beim Streit um Provision, nachvertragliche Provisionsansprüche und Überhangprovisionen, Ausgleichsansprüchen und Buchauszugsansprüchen. Auch bei der Beendigung eines Handelsvertretervertrages stehe ich Ihnen zur Seite, indem ich Ihnen bei der Gestaltung von Kündigungsklauseln und der Prüfung von Kündigungsgründen helfe. Bei Kündigungskonflikten stehen ich Ihnen engagiert zur Seite und erstelle, wenn nötig, eine gutachterliche Stellungnahme zu Spezialfragen rund um die Kündigung des Handelsvertretervertrags.
Mo. – Fr. 10:00 – 17:00
© 2023 OMmatic