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Das Arbeitsrecht - die Rechtsbeziehung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Deutschland hat etwa 41 Millionen Arbeitnehmer. Einige bezeichnen ihre Arbeit als „zweite Familie“, aber auch in den besten Familien kann es zu Streitigkeiten kommen. Fragen zum Arbeitsvertrag, zum Mutterschutz und zum Kündigungsschutz sind häufige Themen im Arbeitsrecht. Vor der Corona-Pandemie wurden von den Arbeitsgerichten 426.000 arbeitsrechtliche Klagen bearbeitet, was nicht überraschend ist. Das Arbeitsverhältnis spielt eine entscheidende Rolle für die Lebensqualität, da es den Lebensunterhalt sichert und viel Zeit in Anspruch nimmt. Daher ist es äußerst wichtig, dass Arbeitnehmer in einer rechtlich geschützten Arbeitsumgebung tätig sind.
Das Arbeitsrecht regelt sämtliche gesetzliche Bestimmungen, Verordnungen und Vorschriften, die Auswirkungen auf die Erwerbstätigkeit haben. Im Bereich des Individualarbeitsrechts sind die relevanten Bestimmungen für den Arbeitnehmer festgelegt. Diese regeln das Verhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber.
Wenn Sie sich fragen, welche Rechte und Pflichten in Ihrem Arbeitsverhältnis gelten, möchte ich Ihnen einen Überblick geben, damit Sie gut informiert sind.
Der Arbeitsvertrag - Die Grundlage und der Rahmen des Arbeitsverhältnisses
Der Arbeitsvertrag bildet die Grundlage des Arbeitsverhältnisses zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Durch den Arbeitsvertrag verpflichtet sich der Arbeitnehmer zur Erbringung von Arbeitsleistungen gegen Zahlung einer Vergütung durch den Arbeitgeber. Die Rechte und Pflichten des Arbeitnehmers werden in erster Linie durch den Arbeitsvertrag bestimmt. Dabei können die Vertragsparteien das Arbeitsverhältnis nach ihrer freien Vereinbarung gestalten. Der Arbeitsvertrag beinhaltet üblicherweise Regelungen zur Arbeitszeit, Probezeit, Befristung, Urlaub, Verschwiegenheitspflicht sowie zu Nebentätigkeitsverboten.
Für den Fall, dass Regelungen nicht im Arbeitsvertrag festgelegt wurden, gelten gesetzliche Bestimmungen, vor allem das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB). Allerdings gibt es auch zwingende gesetzliche Vorschriften, die nicht durch Arbeitsverträge abbedungen werden können.
Mindestlohn nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG)
Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz (KSchG)
Mutterschutz nach dem Mutterschutzgesetz (MuSchG)
Urlaubsanspruch im Bundesurlaubsgesetz (BUrlG)
Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall im Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG)
Kündigungsfristen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), Berufsbildungsgesetz (BBiG), Insolvenzordnung (InsO), Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG)
Arbeitsschutzmaßnahmen im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
Weitere Vorschriften ergeben sich aus Verordnungen (vor allem zum Arbeitsschutz) und EU-Richtlinien. Allerdings gilt das Arbeitsrecht nicht für Beschäftigte des öffentlichen Dienstes wie Beamte, Soldaten und Berufsrichter.
Falls Sie Ihren Arbeitsvertrag überprüfen möchten oder unsicher über Ihre arbeitsvertraglichen Rechte und Pflichten sind, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Ich helfe Ihnen auch gerne, unwirksame Klauseln zu erkennen und zu beseitigen.
Der Arbeitsvertrag bildet die Grundlage für das Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Im Rahmen des Arbeitsvertrags erbringt der Arbeitnehmer eine Arbeitsleistung und erhält im Gegenzug eine Vergütung vom Arbeitgeber. Die Rechte und Pflichten des Arbeitnehmers orientieren sich im Allgemeinen am Arbeitsvertrag. Die Vertragsparteien haben aufgrund der Vertragsfreiheit die Möglichkeit, das Arbeitsverhältnis zu verhandeln. Oft enthält der Arbeitsvertrag zusätzliche Klauseln zu Themen wie Arbeitszeit, Probezeit, Befristung, Urlaub, Verschwiegenheit und Nebentätigkeitsverboten. Falls bestimmte Bestandteile nicht vertraglich vereinbart wurden, gelten die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Es gibt jedoch auch zwingende gesetzliche Vorschriften, die durch den Arbeitsvertrag nicht außer Kraft gesetzt werden können. Sollten Vertragsklauseln zu Lasten des Arbeitnehmers gehen, sind sie ungültig. Zu diesen Bereichen zählen insbesondere Bestimmungen zu:
Zusätzlich gelten Verordnungen (insbesondere zum Arbeitsschutz) und EU-Richtlinien. Das Arbeitsrecht gilt nicht für Beschäftigte des öffentlichen Dienstes wie Beamte, Soldaten und Berufsrichter.
Die speziellen Bedingungen des Kündigungsschutzes
Die Kündigung ist eine Möglichkeit, das Arbeitsverhältnis zu beenden. Neben dem Ablauf eines befristeten Arbeitsvertrags oder einem Aufhebungsvertrag gibt es die ordentlichen und außerordentlichen Kündigungen. Des Weiteren muss der allgemeine Kündigungsschutz berücksichtigt werden.
Bei ordentlichen Kündigungen gelten bestimmte Kündigungsfristen. Das bedeutet, dass die Kündigung bereits erklärt wird, das Arbeitsverhältnis jedoch bis zum Ablauf der Frist fortbesteht. Ein Arbeitnehmer kann jederzeit ohne Angabe von Gründen kündigen. Die reguläre Kündigungsfrist beträgt 4 Wochen zum 15. eines Monats oder zum Monatsende. Dabei ist zu beachten, dass es sich tatsächlich um 4 Wochen bzw. 28 Tage handelt. Der Arbeitgeber ist an längere Kündigungsfristen gebunden, die von der Dauer des Arbeitsverhältnisses abhängen. Bei einer Betriebszugehörigkeit von bis zu 2 Jahren beträgt die Kündigungsfrist 1 Monat. Bei 10 Jahren sind es 4 Monate und nach maximal 20 Jahren 7 Monate.
Zusätzlich gibt es die außerordentliche Kündigung. Sie beendet das Arbeitsverhältnis fristlos. Hierfür muss ein wichtiger Grund vorliegen und die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar sein. Beispiele hierfür sind sexuelle Belästigung, Gewalt, Mobbing oder wiederholte verspätete Lohnzahlungen durch den Arbeitgeber.
Vorgehen – Der Weg zum effektiven Arbeitnehmerschutz
Ein weiterer wichtiger Aspekt des Arbeitnehmerschutzes ist der Mutterschutz. Das Mutterschutzgesetz (MuschG) in Verbindung mit der Mutterschutzverordnung (MuSchArbV) dient dem Gesundheitsschutz von schwangeren Arbeitnehmerinnen. Der Mutterschutz gilt für den Zeitraum von 6 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin bis 8 Wochen nach dem Entbindungstermin. Um die Dauer der Schutzfrist zu berechnen, kann ein Mutterschutzrechner verwendet werden. Es ist wichtig, dass die Arbeitnehmerin ihren Arbeitgeber über den Entbindungstermin informiert. Der Mutterschutz hat verschiedene Auswirkungen auf das Arbeitsverhältnis. Die Arbeitszeit ist auf maximal 8 Stunden und 30 Minuten begrenzt. Rufbereitschaft und Nachtschichten sind während dieser Zeit nicht erlaubt. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, den Arbeitsplatz so einzurichten, dass er den Anforderungen einer Schwangerschaft gerecht wird. Dazu gehören etwa Ruhezeiten und die Vermeidung von gefährlichen Tätigkeiten. Nach der Geburt darf die Frau aufgrund eines Beschäftigungsverbots nicht arbeiten. In dieser Zeit erhält die Mutter Mutterschaftsgeld, um den Verdienstausfall auszugleichen. Der Mutterschutz ist darauf ausgerichtet, Ihre Gesundheit zu schützen. Wenn Ihr Arbeitgeber wichtige gesetzliche Schutzbestimmungen missachtet, haben Sie das Recht, dies während der Schwangerschaft einzufordern.
Als Rechtsanwalt bilde ich mich kontinuierlich im sich wandelnden Rechtsgebiet des Arbeitsrechts fort. Um meine Mandanten kompetent zu vertreten, ist es unerlässlich, das Arbeitsrecht im Wesentlichen zu verstehen. Dabei muss man beachten, dass die Grundlage des Arbeitsrechts – der Arbeitsvertrag – auch stillschweigend abgeschlossen werden kann. Selbst wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer sich nicht ausdrücklich auf eine Bezahlung geeinigt haben, kann dies durch die bloße Tätigkeitsaufnahme ersetzt werden. Dies nennt man Realofferte, bei der das schlüssige Verhalten besteht darin, dass die Arbeit begonnen wurde und eine Vergütung dafür erhalten wurde. Wer also denkt, dass Arbeitsverträge schriftlich sein müssen, irrt. Entscheidend sind wie immer die Umstände des Einzelfalls. Das ist es, was das deutsche Arbeitsrecht so kompliziert macht.
Mein Tätigkeitsbereich im Arbeitsrecht umfasst eine Vielzahl von Angelegenheiten. Sobald Sie Mandant sind, werde ich mich umgehend um Ihren Fall kümmern. Meine Leistungen beinhalten insbesondere folgende Aktivitäten:
Prüfung von Arbeitsverträgen auf problematische Klauseln und unwirksame Regelungen
Durchsetzung des Kündigungsschutzes, zum Beispiel im Falle von Mutterschutz
Anfechtung der Wirksamkeit befristeter Arbeitsverträge
Behebung von Mängeln im Arbeitsschutz
Geltendmachung von Lohnansprüchen bei Zahlungsausfällen
Durchsetzung oder Anfechtung von Kündigungen
Vorbereitung und Ausarbeitung von Aufhebungsverträgen
Gestaltung von Abfindungen, um einen rechtssicheren, steuergünstigen Vorteil zu erlangen
Prüfung von Arbeitszeugnissen und Anfechtung ungerechtfertigter Bewertungen
Arbeitsverhältnisse sind in der Regel nicht befristet. Es besteht jedoch die Möglichkeit, dass der Arbeitsvertrag eine befristete Anstellung vorsieht. Eine solche Befristung ist nach dem Teilzeitbefristungsgesetz (TzBfG) nur zulässig, wenn ein sachlicher Grund vorliegt, wie beispielsweise eine Vertretung bei Krankheit oder Unfällen.
Gegen eine Kündigung kann man sich gemäß des Kündigungsschutzgesetzes (KSchuG) mit einer Kündigungsschutzklage wehren. Diese muss innerhalb von 3 Wochen beim zuständigen Arbeitsgericht eingereicht werden. Wenn diese Frist versäumt wird, wird die ausgesprochene Kündigung automatisch als wirksam angesehen.
Eine sofortige Beendigung des Arbeitsverhältnisses zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber erfolgt durch eine fristlose Kündigung. Voraussetzung dafür ist das Vorliegen eines ausreichenden Grundes. Zudem darf es dem Arbeitgeber nicht zumutbar sein, die ordentliche Kündigungsfrist abzuwarten. Ein Beispiel hierfür ist Diebstahl oder Körperverletzung von Betriebsangehörigen.
Auch wenn Sie aufgrund des Beschäftigungsverbots oder während der Elternzeit weniger arbeiten, bleibt Ihr Urlaubsanspruch bestehen. Ihn zu nehmen, wird nicht bis zum 31. März des folgenden Jahres verschoben, sondern er kann nach dem Ende des Mutterschutzes bzw. der Elternzeit in Anspruch genommen werden.
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