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Rechtssicher zur Betriebsratswahl 2026 - mit anwaltlicher Unterstützung im Arbeitsrecht

Fachbeitrag im Arbeitsrecht

Rechtssicher zur Betriebsratswahl 2026 – mit meiner Unterstützung als Rechtsanwalt im Arbeitsrecht.

Die Vorbereitung einer Betriebsratswahl sollte frühzeitig beginnen – idealerweise lange vor dem geplanten Wahltermin. Denn die rechtlichen Vorgaben des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) sowie der Wahlordnung (WO) sind komplex und für Nichtjuristen oft schwer verständlich. Als Wahlvorstand bin ich jedoch verpflichtet, sämtliche gesetzlichen Vorschriften einzuhalten. Schon kleine Formfehler können dazu führen, dass die Wahl angefochten und für unwirksam erklärt wird.

Ein strukturierter Ablauf und fundierte Kenntnisse im Arbeitsrecht sind daher entscheidend für eine erfolgreiche Betriebsratswahl. Ich unterstütze Sie Schritt für Schritt – von der ersten Planung bis zur rechtssicheren Durchführung. So minimiere ich Risiken und stelle sicher, dass alle Formalitäten korrekt eingehalten werden.

Welche Schritte im regulären Wahlverfahren auf Sie zukommen, habe ich für Sie übersichtlich zusammengestellt. Vertrauen Sie auf meine arbeitsrechtliche Expertise – damit Ihre Betriebsratswahl rechtlich auf sicheren Füßen steht.

Betriebsratswahl einleiten – rechtssicher mit der Unterstützung eines Rechtsanwalts im Arbeitsrecht

Die Betriebsratswahl beginnt offiziell mit dem Erlass des Wahlausschreibens durch den Wahlvorstand. Dieser Schritt markiert den Start des regulären Wahlverfahrens: Das Wahlausschreiben muss sämtliche gesetzlich geforderten Inhalte beinhalten und durch einen Aushang im Betrieb veröffentlicht werden. Damit informiere ich die Belegschaft verbindlich darüber, dass eine Betriebsratswahl stattfindet.

Bevor ich das Wahlausschreiben veröffentliche, ist ein wesentlicher rechtlicher Zwischenschritt notwendig: In Abstimmung mit den Vertretern der leitenden Angestellten muss geklärt werden, welche Beschäftigten zur Gruppe der leitenden Angestellten im Sinne von § 18a BetrVG gehören. Denn nur wer nicht als leitender Angestellter gilt, darf wählen oder gewählt werden. Erst auf dieser Grundlage kann ich das Wählerverzeichnis korrekt erstellen.

Für die Prüfung und Zuordnung sollte ich mindestens zwei Wochen einplanen – so sieht es das Gesetz vor. Anschließend erstelle ich die Wählerliste, die alle wahlberechtigten und wählbaren Arbeitnehmer umfasst. Diese Liste muss zusammen mit dem Wahlausschreiben öffentlich im Betrieb ausgehängt werden.

Als Rechtsanwalt für Arbeitsrecht berate ich Wahlvorstände in sämtlichen Phasen der Betriebsratswahl und stelle sicher, dass jeder Schritt rechtssicher durchgeführt wird – von der Einleitung bis zur Auszählung. Fordern Sie jetzt eine Beratung zur Betriebsratswahl an – ich unterstütze Sie rechtssicher von Beginn an!

Wahlausschreiben zur Betriebsratswahl – diese Inhalte sind gesetzlich erforderlich.

Das Wahlausschreiben stellt ein wesentliches Element der Betriebsratswahl dar und bildet die Grundlage für einen rechtssicheren Ablauf. Die erforderlichen Inhalte, die darin enthalten sein müssen, sind in § 3 der Wahlordnung (WO) gesetzlich festgelegt. Als Wahlvorstand bin ich verpflichtet, diese Angaben vollständig und korrekt aufzuführen – andernfalls besteht die Gefahr einer Anfechtung der Wahl.

Zu den wichtigsten Pflichtangaben im Wahlausschreiben gehören:

  • Die Anzahl der zu wählenden Betriebsratsmitglieder

  • Vorgaben für Wahlvorschläge und Vorschlagslisten

  • Informationen zur Geschlechterquote (Minderheitengeschlecht) und zu allen relevanten Fristen

  • Wahltag (Datum der Stimmabgabe)

  • Ort, Datum und Uhrzeit der öffentlichen Stimmauszählung

  • Hinweise zur Möglichkeit der schriftlichen Stimmabgabe

Ein fehlerfreies Wahlausschreiben ist von großer Bedeutung, um rechtliche Risiken auszuschließen. Ich als erfahrener Rechtsanwalt für Arbeitsrecht prüfe Ihre Unterlagen und unterstütze Sie bei allen Schritten der Betriebsratswahl – rechtssicher, praxisnah und zuverlässig.

Wahlvorschläge einreichen – Fristen, Anforderungen und rechtssichere Durchführung

Sobald das Wahlausschreiben im Betrieb veröffentlicht wird, beginnen verbindliche Fristen zu laufen. Innerhalb von zwei Wochen haben Arbeitnehmer die Möglichkeit, Einsprüche gegen die Wählerliste zu erheben – und auch die Wahlvorschläge müssen in diesem Zeitraum beim Wahlvorstand eingereicht werden.

  • Keine Liste eingereicht? Nachfrist beachten!

    • Liegt nach Ablauf der Zwei-Wochen-Frist kein gültiger Wahlvorschlag vor, muss der Wahlvorstand eine einwöchige Nachfrist gewähren.

    • Wird auch innerhalb dieser Nachfrist kein gültiger Vorschlag eingereicht, gilt die Betriebsratswahl als gescheitert – ein Sonderfall, der in der Praxis jedoch selten auftritt.

  • Prüfung der Wahlvorschläge durch den Wahlvorstand

    • Nach Ablauf der Frist prüft der Wahlvorstand die eingereichten Vorschläge auf formale und inhaltliche Gültigkeit.

    • Weist ein Wahlvorschlag Mängel auf, muss ich den zuständigen Listenführer hierüber informieren.

    • Solange die Einreichungsfrist noch läuft, können Korrekturen oder Neueinreichungen vorgenommen werden, um die Gültigkeit sicherzustellen.

  • Reihenfolge auf dem Stimmzettel – per Losentscheid

    • Unmittelbar nach Ablauf der Frist zur Einreichung von Wahlvorschlägen lade ich die Listenführer zur Festlegung der Reihenfolge auf dem Stimmzettel ein.

    • Gibt es mehrere gültige Listen, erfolgt die Reihenfolge durch Losentscheid.

    • Bei nur einer gültigen Liste entfällt dieser Schritt – in diesem Fall wird die Wahl als Mehrheitswahl durchgeführt, bei der die Stimmen direkt an die Kandidaten des einzigen Wahlvorschlags vergeben werden.

Die Fristen und formalen Vorgaben bezüglich Wahlvorschlägen sind anfällig für Fehler und können die Wahl gefährden. Ich unterstütze Wahlvorstände bei der rechtssicheren Prüfung und Umsetzung. Lassen Sie jetzt Ihre Wahlunterlagen überprüfen – damit Ihre Betriebsratswahl sicher Bestand hat!

Ankündigung der Bewerber – rechtzeitig und ordnungsgemäß informieren

Spätestens eine Woche vor dem Wahltag müssen die gültigen Vorschlagslisten bzw. der Wahlvorschlag im Betrieb öffentlich gemacht werden. Diese Bekanntmachung ist gesetzlich vorgeschrieben und gewährleistet, dass alle Beschäftigten rechtzeitig über die zur Wahl stehenden Kandidatinnen und Kandidaten informiert werden.

Insbesondere in größeren Betrieben – vor allem im Hinblick auf die schriftliche Stimmabgabe (Briefwahl) – halte ich es für ratsam, die Listen frühzeitig auszuhängen. Denn die Briefwahlunterlagen dürfen erst versendet werden, nachdem die offiziellen Wahlvorschläge im Betrieb bekannt gegeben worden sind.

Wer die Bekanntmachung zu spät durchführt, läuft Gefahr, dass der Versand der Briefwahlunterlagen verzögert wird – und dies könnte möglicherweise zu einer Anfechtung der Wahl führen.

Planen Sie genügend Zeit ein und veröffentlichen Sie die Kandidatenlisten rechtzeitig. Damit stellen Sie sicher, dass auch Briefwähler ihre Unterlagen pünktlich erhalten. Lassen Sie Ihre Wahlunterlagen jetzt von mir, einem Rechtsanwalt im Arbeitsrecht, überprüfen – für eine sichere und effektive Betriebsratswahl.

Vorbereitung des Wahltags – rechtssicher und strukturiert

Um einen reibungslosen Wahltag zu gewährleisten, muss ich sicherstellen, dass die Wahl gesetzeskonform und manipulationssicher durchgeführt wird. Dazu gehören unter anderem:

  • Die Einrichtung eines geeigneten Wahlraums oder mehrerer Wahllokale

  • Die Bereitstellung einer versiegelten und fälschungssicheren Wahlurne

  • Die Überprüfung der Wahlberechtigung anhand der Wählerliste

  • Die Bereitstellung von Wahlmaterialien und Hilfsmitteln zur barrierefreien Wahl

Stimmenauszählung und Bekanntgabe des Wahlergebnisses durch den Rechtsanwalt

Sobald die Wahllokale geschlossen sind, führe ich die öffentliche Stimmenauszählung durch und gebe das vorläufige Wahlergebnis bekannt. Dieses muss dokumentiert werden – einschließlich einer Wahlniederschrift, die ich als Wahlvorstand erstelle.

Konstituierende Sitzung – Übertragung der Verantwortung

Nachdem das Wahlergebnis feststeht:

  • Ich benachrichtige die gewählten Arbeitnehmer umgehend.

  • Ich mache die Namen der Gewählten im Betrieb bekannt.

  • Ich lade innerhalb einer Woche nach dem Wahltag zur konstituierenden Sitzung des neuen Betriebsrats ein.

  • Ich übergebe sämtliche Wahlunterlagen an das neue Gremium – damit endet meine Tätigkeit als Wahlvorstand.

In der finalen Phase gibt es ebenfalls rechtliche Fallstricke. Vertrauen Sie auf meine anwaltliche Unterstützung, um die Wahl form- und fristgerecht abzuschließen. Lassen Sie jetzt die letzten Schritte prüfen – ich begleite Ihren Wahlvorstand bis zur Übergabe!

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