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Die Bedeutung der Verjährung in Haftungsprozessen
Die Frage der Verjährung von Schadensersatzansprüchen einer GmbH gegen ihre Geschäftsführer ist sowohl in Gerichtsverfahren als auch in außergerichtlichen Verhandlungen von großer Bedeutung. Der Grund dafür ist, dass die durch das Management verursachten Schäden oft erst nach einiger Zeit auffallen. Falsche Entscheidungen des Managements sind nicht sofort erkennbar und alarmieren weder die Gesellschafterversammlung noch den Aufsichtsrat.
Methoden zur Bewältigung der gesellschaftsrechtlichen Haftung
Man kann argumentieren, dass die Verjährung erst mit dem Ende des Verschweigens beginnt, allerdings ist dieser Ansatz komplex und nicht allgemeingültig.
Der spezielle Fall des Gesellschafter-Geschäftsführers
Wenn der Geschäftsführer sowohl Gesellschafter ist als auch pflichtwidrig handelt, kann die Pflichtverletzung sowohl aufgrund seiner Position als Geschäftsführer als auch als Gesellschafter unter die kenntnisabhängige Regelverjährung der §§ 195, 199 BGB fallen.
Die Verjährung der Geschäftsführerhaftung ist ein komplexes und heikles Thema. Unternehmen und ihre Rechtsanwälte müssen sorgfältig abwägen, wie sie mit diesem Dilemma umgehen. Die genannten Strategien bieten Möglichkeiten zur Überwindung der Verjährungseinrede, jedoch sollten sie immer im Kontext des konkreten Falles und der geltenden Rechtsprechung betrachtet werden.
In einem Haftungsprozess kommt es immer auf das Fingerspitzengefühl und die richtige Prozessstrategie an. Insgesamt ist es wichtig zu beachten, dass die Überwindung der kenntnisunabhängigen Verjährung der Geschäftsführerhaftung nach § 43 GmbH komplex sein kann und von den spezifischen Umständen des Einzelfalls abhängt.
Die allerbeste Strategie ist jedoch die Vermeidung eines Gerichtsprozesses. Ein gerichtliches Verfahren kann immer wieder auch böse Überraschungen bereithalten. Daher gilt es, die hier dargestellten Ansätze zur Überwindung der Verjährung bereits in vorgerichtlichen Verhandlungen mit dem Ex-Geschäftsführer zu präsentieren. Den Schädiger gilt es zu überzeugen, dass ein verlorener gerichtlicher Prozess noch größere Downsides bereithält als eine schnelle faire Einigung. Dafür müssen die Unternehmen schon frühzeitig versierten Rechtsrat einholen und die beste Vorgehensweise abstimmen. Insbesondere wenn D&O-Versicherungen mit im Spiel sind, werden sich solche taktischen Ansätze, unserer Erfahrung nach, oft als erfolgversprechend darstellen.
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