TURGERLEGAL - Expertise. Zuverlässigkeit. Einsatzfreude

Rechtsanwalt für Forderungsmanagement und Zwangsvollstreckungsrecht in Berlin

Effektive Lösungen für offene Forderungen und Durchsetzung von Ansprüchen

TURGERLEGAL – Ihr kompetenter Ansprechpartner im Forderungsmanagement und Zwangsvollstreckungsrecht 

Sowohl im Privatkunden- als auch im B2B-Bereich (Business-to-Business) kann es dazu kommen, dass ausstehende Zahlungen von Gläubigern zu Insolvenzen führen. Die Kreditversicherungsgruppe Allianz-Trade hat rund 2.500 Unternehmen zu den Exportaussichten für das Jahr 2022 befragt: 93% der Befragten betrachten mögliche Zahlungsausfälle als ein Risiko. 58% gehen davon aus, dass es zu mehr Zahlungsausfällen kommen wird. Denn allein hohe Umsätze führen nicht automatisch zu einer stabilen Liquiditätssituation. In der Praxis kommt es häufig vor, dass Kunden eine gestellte Rechnung zunächst nicht bezahlen und dadurch in Verzug geraten. Solche Zahlungsausfälle können für viele Unternehmen das finanzielle Aus bedeuten. Denn es ist erforderlich, Umsätze zu realisieren und die Liquidität aufrechtzuerhalten, um nicht trotz hoher Umsätze in einen Engpass bei der Liquidität und in die Insolvenz zu geraten. Durch das Einfordern von ausstehenden Zahlungsforderungen mit Hilfe eines Rechtsanwalts können Unternehmen ihre offenen Geldforderungen schnell und effizient eintreiben.

Was umfasst das Forderungsmanagement und Zwangsvollstreckungsrecht?

Das Rechtsgebiet Forderungsmanagement und Zwangsvollstreckungsrecht beschäftigt sich mit der außergerichtlichen oder gerichtlichen Durchsetzung von (Geld-)Forderungen. Es ist jedoch kein eigenständig reguliertes Rechtsgebiet, da die meisten Regelungen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) zu finden sind. Weitere Bestimmungen für den Bereich des Forderungseinzugs und Inkassorechts sind unter anderem in der Zivilprozessordnung (ZPO), dem Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung (ZVG) oder im Rechtsberatungsgesetz (RBerG) enthalten.

Sind Ihre Schuldner trotz mehrfacher Aufforderungen nicht bereit, ihre offenen Rechnungen zu bezahlen? Dann sollten Sie in Erwägung ziehen, einen Anwalt für das Forderungsmanagement und Zwangsvollstreckungsrecht zu kontaktieren.

Stuktur und Ablauf des Forderungsmanagements

Das Forderungsmanagement umfasst verschiedene wichtige Aspekte. Dazu gehören die Überwachung, Analyse und Optimierung von Forderungen sowie die Festlegung von Zahlungsbedingungen und -vereinbarungen. Inkassoverfahren spielen dabei eine entscheidende Rolle. Bei einem Inkassoverfahren beauftragt der Gläubiger einen Inkassodienstleister damit, offene Forderungen beim Schuldner einzutreiben. Wenn ein Kunde seine Zahlungsverpflichtung nicht erfüllt, kann das Unternehmen ein Inkassoverfahren gegen ihn einleiten.

Das Inkassoverfahren ist eine gezielte Maßnahme, um säumige Schuldner zur Begleichung ihrer Schulden zu bewegen und den Forderungsausfall zu minimieren. Durch die Beauftragung eines erfahrenen Inkassodienstleisters wird die professionelle Durchführung des Verfahrens gewährleistet. Der Inkassodienstleister verfügt über spezialisiertes Know-how und die rechtlichen Mittel, um den Schuldner zur Zahlung zu bewegen.

Durch eine sorgfältige Überwachung des Inkassoprozesses und den Einsatz geeigneter Strategien und Maßnahmen können positive Ergebnisse erzielt werden. Ziel ist es, offene Forderungen zeitnah und effizient einzutreiben, um die finanzielle Stabilität des Gläubigers zu gewährleisten. Das Inkassoverfahren ist somit ein effektives Instrument im Rahmen des ganzheitlichen Forderungsmanagements. Es kann sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich erfolgen, abhängig von der individuellen Situation und den Bedürfnissen des Gläubigers.

Der Ablauf detailliert

Wenn ein Schuldner trotz Mahnung nicht auf offene Forderungen, wie z.B. eine ausstehende Rechnung, reagiert, besteht die Möglichkeit für den Gläubiger, einen Anwalt für Inkasso oder ein Inkassounternehmen mit dem Einzug der Forderung zu beauftragen.
Beim Forderungseinzug wird ein fälliger und durchsetzbarer Anspruch eingefordert. In der Praxis kann dies beispielsweise durch das Lastschriftverfahren oder andere Zahlungsformen umgesetzt werden. Sowohl außergerichtliche als auch gerichtliche Maßnahmen können ergriffen werden, um den Forderungseinzug zu erreichen. Im Rahmen des Inkassoverfahrens prüft der beauftragte Anwalt oder das Inkassounternehmen die Forderungen und sendet gegebenenfalls eine Mahnung an den Schuldner.

Letzte Option: Durchführung einer Zwangsvollstreckung

Wenn ein säumiger Schuldner eine Zahlungsaufforderung oder Mahnung erhält, hat er die Möglichkeit, Einwände gegen die Forderung vorzubringen. Wenn der Schuldner weiterhin nicht bezahlt, übernehmen ein Anwalt oder Inkassounternehmen die Veranlassung von Mahn- und Vollstreckungsbescheiden. Wenn der Gläubiger trotzdem nicht zahlt, kann es zur Zwangsvollstreckung durch einen Gerichtsvollzieher kommen oder im schlimmsten Fall zur Pfändung seines verwertbaren Eigentums.
Wenn weder ein Vollstreckungsbescheid noch ein rechtskräftiges Urteil vorliegt, sind weder das Inkassounternehmen noch der Rechtsanwalt berechtigt, Vollstreckungsmaßnahmen durchzuführen. Wenn Vollstreckungsmaßnahmen ohne den entsprechenden Bescheid oder Drohungen von Schufa-Einträgen erfolgen, sollte die Inkassoaufsicht eingeschaltet werden.

Der Zahlungspflichtige begleicht seine Schulden - Die damit verbundenen Kosten

Wenn der Schuldner dazu bereit ist, seine ausstehenden Schulden zu begleichen, kann das Inkassounternehmen mit ihm eine Ratenzahlung oder Stundung vereinbaren. In diesem Fall muss der Rechnungsbetrag auf das Konto des Inkassounternehmens überwiesen werden. Später wird dieser Betrag dann an den Gläubiger weitergeleitet. Darüber hinaus ist der Schuldner verpflichtet, die Mahnkosten, die Kosten für die Beauftragung des Inkassounternehmens und alle anderen Kosten zu tragen, die durch den Einzug entstanden sind. Die Höhe der Inkassokosten beschränkt sich jedoch auf den Betrag, den ein Rechtsanwalt gemäß dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) erhalten würde.

Sind Sie auf der Suche nach einer zuverlässigen und effizienten Lösung, um Ihre Forderungen einzutreiben? Dann nehmen Sie jetzt Kontakt zu einem erfahrenen Anwalt im Bereich Forderungsmanagement und Zwangsvollstreckungsrecht auf! Ich unterstütze Sie und Ihr Unternehmen bei diesem wichtigen Prozess.

Die Vorteile eines Rechtsanwalts für den Bereich  Forderungsmanagement und Zwangsvollstreckungsrecht 

Die Eintreibung von Schulden kann von verschiedenen Stellen übernommen werden. Eine Möglichkeit besteht darin, dass Gläubiger ein Inkassounternehmen beauftragen oder einen Anwalt für 
Forderungsmanagement und Zwangsvollstreckungsrecht 
engagieren. Um als Inkassounternehmen tätig werden zu dürfen, müssen die Registrierungsvoraussetzungen des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) erfüllt sein. Das bedeutet, dass sie über die erforderliche Sachkunde, persönliche Eignung und Zuverlässigkeit verfügen müssen. Darüber hinaus verlangt das Gesetz besondere Fachkenntnisse in den für die Inkassotätigkeit relevantesten Rechtsgebieten, insbesondere im Bereich des Bürgerlichen Rechts, des Handels- und Zivilprozessrechts. Das Inkassounternehmen darf nur unbestrittene Forderungen eintreiben.
Die Beauftragung einer Anwaltskanzlei bietet den Gläubigern hingegen viele Vorteile. Zum einen kann ein Rechtsanwalt tätig werden, auch wenn die Forderung bestritten wird. Außerdem kann ein Rechtsanwalt sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich tätig werden, im Gegensatz zu einem Inkassobüro. Des Weiteren erhält der Gläubiger bei erfolgreichem Einzug die gesamte Forderung. Bei einem Inkassounternehmen wird hingegen eine Erfolgsbeteiligung von der Forderung abgezogen.

Ihr zuverlässiger Partner für alle Fragen rund um das Thema Forderungsmanagement und Zwangsvollstreckungsrecht 

Haben Sie bereits alle Möglichkeiten ausgeschöpft, um Ihre Forderung einzutreiben? Unsere Anwaltskanzlei kann Ihnen dabei helfen, Ihre Ansprüche durchzusetzen. Im Gegensatz zu möglicherweise unseriösen Inkassounternehmen bietet ein Rechtsanwalt Ihnen kompetente und spezialisierte rechtliche Beratung. Durch meine langjährige praktische Erfahrung bin ich bestens mit den Herausforderungen des Forderungseinzugs vertraut und kann Ihnen professionelle Unterstützung bieten. Meine Erfolgsbilanz spricht für sich: Ich habe schon mehrfach zeitnah die Rückzahlung von Geldforderungen erzielt und entwickle eine ausführliche Strategie, um hohe Erfolgsaussichten zu gewährleisten. Meine bevorzugte Lösungsstrategie liegt hierbei in der außergerichtlichen Regelung. Dadurch ermögliche ich Ihnen Zeit-, Kosten- und Stressersparnis durch individuelle Vereinbarungen wie Ratenzahlungen oder Stundungen. Falls nötig, bin ich jedoch auch bereit, Ihr Recht vor Gericht einzuklagen. Mein Tätigkeitsbereich erstreckt sich über ganz Deutschland und Europa, sodass ich in der Lage bin, Ihre Forderungen bundes- und europaweit einzuziehen.

Ich biete Ihnen sowohl außergerichtliche als auch gerichtliche Vertretungsdienstleistungen an. Nehmen Sie jetzt Kontakt auf, um Ihre Erfolgsaussichten in Ihrem Verfahren zu sichern!

Mein Leistungsspektrum beinhaltet verschiedene Dienstleistungen im Bereich des  Forderungsmanagement und Zwangsvollstreckungsrechts:

Ich biete Ihnen verschiedene Dienstleistungen an:

  • Forderungsmanagement
    • Ich behalte den Überblick über Ihre Forderungen und halte Sie regelmäßig auf dem Laufenden.
  • Mahnverfahren
    • Ich übernehme für Sie sowohl gerichtliche als auch außergerichtliche Mahnverfahren.
  • Zwangsvollstreckung
    • Ich führe Zwangsvollstreckungsmaßnahmen schnell und im Einklang mit dem Recht durch.

Häufige Fragen (FAQ)

Wenn Ihr Schuldner die Zahlung trotz mehrfacher Abmahnung verweigert, ist es ratsam, einen Anwalt einzuschalten. Ein Anwalt kann Ihnen dabei helfen, Ihre Forderung über einen Mahnbescheid geltend zu machen, Klagen einzureichen und eine gerichtliche Zwangsvollstreckung durchzuführen. Darüber hinaus kann er Ihre Interessen in einem Schuldnerinsolvenzverfahren vertreten.

Ein Forderungseinzug bezieht sich auf die Durchsetzung eines fälligen und rechtlich durchsetzbaren Anspruchs. In der Praxis kann dies beispielsweise durch das Lastschriftverfahren erfolgen. Der Forderungseinzug kann sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich erfolgen.

Der Ruf von Inkassounternehmen ist oft unseriös. Jedoch müssen sie nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) registriert sein und dürfen nur unbestrittene Forderungen eintreiben, um tätig werden zu können. Zusätzlich müssen im Erfolgsfall Gebühren an das Inkassounternehmen gezahlt werden.

Der Begriff „bestrittene Forderung“ bezieht sich auf eine Forderung, gegen die ein Einwand geltend gemacht wird. Wenn kein Vertrag oder keine rechtliche Verpflichtung besteht, haben Sie das Recht, die Forderung zu bestreiten. Wenn eine Forderung bestritten wird, behält der Gläubiger das Recht, vor Gericht auf die Erfüllung der Forderung zu klagen und gegebenenfalls ein Zwangsvollstreckungsverfahren einzuleiten.

Wenn ein Gläubiger bereits alles unternommen hat, um seine Forderungen beim Schuldner einzutreiben, kann es notwendig sein, sich an einen Anwalt zu wenden. Ein solcher Anwalt hat sich auf das Forderungsmanagement und Zwangsvollstreckungsrecht spezialisiert und übernimmt die effiziente und zeitnahe Beitreibung von Forderungen, um sicherzustellen, dass die Gläubiger zu ihrem Recht kommen. Darüber hinaus kann ein Anwalt auch weitere Aufgaben übernehmen. Dies beinhaltet zum Beispiel sowohl die gerichtliche als auch die außergerichtliche Beitreibung von Forderungen im Namen des Unternehmens.

Im Allgemeinen wird zunächst versucht, ein außergerichtliches Mahnverfahren einzuleiten. Hierbei wird der Schuldner zunächst mit einer Zahlungsaufforderung konfrontiert. Wenn der Schuldner dieser Aufforderung nicht nachkommt, wird ein gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet und dem Schuldner wird ein Mahnbescheid zugestellt. Falls auch nach Erhalt des Mahnbescheids keine Reaktion seitens des Schuldners erfolgt, wird ein Vollstreckungsbescheid erlassen.

Nicht immer ist ein Forderungseinzug wirtschaftlich. Dies trifft zum Beispiel dann zu, wenn der Kunde zahlungsunfähig ist. Erfolgsaussichten bestehen jedoch, wenn bereits erfolgreich das gerichtliche Mahnverfahren durchlaufen wurde. Für titulierte Forderungen gilt in der Regel eine Verjährungsfrist von 30 Jahren.

Unternehmen haben die Möglichkeit, die Kosten für den Rechtsbeistand, der aufgrund eines Zahlungsverzugs eingeschaltet wird, dem Schuldner als Schadensersatzforderung in Rechnung zu stellen. Es ist jedoch zu beachten, dass das Unternehmen das finanzielle Risiko trägt: Falls der Schuldner nicht in der Lage ist zu zahlen, beispielsweise aufgrund von Zahlungsunfähigkeit, bleibt das Unternehmen auf den Kosten sitzen.

Es besteht eine rechtliche Verpflichtung für Unternehmen, zunächst eine Zahlungserinnerung zu versenden. In der Regel wird dabei auch eine Frist für die Bezahlung der Rechnung gesetzt. Falls die Zahlung nicht erfolgt, kann ein Mahnschreiben verschickt werden. Wenn Kunden daraufhin nicht bezahlen, besteht die Möglichkeit, einen Anwalt zu beauftragen.

Wenn man ein Inkassounternehmen beauftragt, entstehen höhere Kosten, da der Schuldner nur im Erfolgsfall die gesamten Kosten trägt. Zudem muss auch bei erfolgreichem Inkasso ein Teilbetrag an das Unternehmen gezahlt werden. Der Wert des gerichtlichen Verfahrens hängt von der Höhe der Forderung ab.

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