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Rechtsanwalt für Handelsrecht in Berlin

Ihr kompetenter Fachanwanwalt im Handelsrecht

Das Handelsrecht bezeichnet das Recht, das speziell für Kaufleute gilt.

Im Rahmen des Handelsrechts haben Händler größere Vertragsfreiheiten, die ihnen ermöglichen, ihre geschäftlichen Aktivitäten flexibel und effektiv zu gestalten. Insbesondere Fragen des gewerblichen Rechtsschutzes und des Vertragsrechts im B2B-Bereich spielen dabei eine entscheidende Rolle.

Um sicherzustellen, dass Sie als Händler stets den Überblick über Ihre rechtlichen Möglichkeiten behalten, stehe ich Ihnen gerne mit umfassender Beratung zur Seite. Kontaktieren Sie mich und profitieren Sie von meiner Fachkenntnis im Handelsrecht.

Was ist Handelsrecht?

Das Handelsrecht ist ein spezieller Rechtsbereich, der für Kaufleute gilt. Neben dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), das hauptsächlich das Recht zwischen Privatpersonen regelt, können Kaufleute auch auf das Handelsgesetzbuch (HGB) zurückgreifen. Im internationalen Kontext gilt das UN-Kaufrecht (CISG). Zusätzlich gelten gewohnheitsrechtliche Bestimmungen und der Handelsbrauch als verbindlich, auch wenn sie keine gesetzliche Grundlage haben. Darüber hinaus gibt es im Zivilprozessrecht, im Gesellschaftsrecht, Bankrecht, Kapitalmarktrecht, Börsenrecht und Wertpapierrecht spezielle Regelungen, die zum Handelsrecht gehören.

Der Terminus des Kaufmanns

Der Begriff des Kaufmanns stellt einen zentralen Anknüpfungspunkt dar. Ein Kaufmann ist definiert als jemand, der ein Handelsgewerbe betreibt. Sowohl juristische als auch natürliche Personen können den Status eines Kaufmanns haben.

Juristische Personen werden allein aufgrund ihrer Rechtsform als Formkaufmann bezeichnet. Hierzu gehören:

  • die Offene Handelsgesellschaft OHG
  • die Kommanditgesellschaft KG
  • die eingetragene Genossenschaft eG
  • Aktiengesellschaft AG
  • Europäische Aktiengesellschaft SE
  • Europäische Genossenschaft SCE
  • die Gesellschaft mit beschränkter Haftung GmbH
  • sowie der Verein eV

Auch natürliche Personen können entweder aufgrund ihrer Funktion, z. B. als Prokurist, oder durch ihre kaufmännische Tätigkeit den Status eines Kaufmanns haben. Dies ist insbesondere bei Absatzmittlern wie Handelsmaklern, Handelsvertretern oder Kommissionären der Fall. Die Art der Absatzvermittlung hängt von den spezifischen Vertragsbedingungen ab. Vertragshändler und Franchisenehmer handeln in eigenem Namen, während Handelsvertreter gegen Provision im Namen eines anderen auftreten.

Vor allem ist entscheidend, ob die Person im Handelsregister eingetragen ist oder ob der Betrieb aufgrund seiner Größe oder Organisation als kaufmännisch gilt.

Der Begriff „Kaufmann“ umfasst nicht nur traditionelle Händler, sondern auch Dienstleistungsanbieter oder Unternehmer in der Urerzeugung, d. h. in Branchen wie Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Fischerei, Bergbau oder Steinbrüchen.

Ein Handelsgewerbe ist jeder Gewerbebetrieb, der hinsichtlich Art und Umfang einen kaufmännischen Geschäftsbetrieb erfordert. Freie Berufe wie Steuerberater, Rechtsanwälte, Ärzte oder Architekten sind hiervon ausgenommen. In bestimmten Fällen kann die Abgrenzung schwierig sein und erfordert eine genaue Auslegung des Tätigkeitskontextes. Als Kaufmann muss man sich im Handelsregister eintragen lassen, welches beim örtlichen Amtsgericht (AG) geführt wird. Das Handelsregister ist öffentlich einsehbar und enthält Informationen über Firmeninhaber, Gesellschafter, Haftungsmasse, Bevollmächtigungen, ggf. Kapital und Satzungen.

Vertragsrecht im B2B-Bereich

Das Handelsrecht gewährt den Kaufleuten mehr Freiheiten, insbesondere im Bereich des Kaufrechts, wo eine umfangreichere Vertragsfreiheit besteht. Im Handel zwischen Kaufleuten können beispielsweise Formvorschriften abweichen, Fristen verkürzt oder Lieferbedingungen festgelegt werden. Gute Beispiele dafür sind die Mängelrüge bei Gewährleistungsansprüchen oder das Bestätigungsschreiben eines Kaufmanns nach Vertragsschluss, bei dem Schweigen als Bestätigung oder Zustimmung gewertet werden kann. Aus diesem Grund ist es entscheidend, dass Kaufleute im Handelsrecht versiert sind, um ihre Ansprüche nicht zu verpassen.

Auch bei der Erstellung von Vertragsvorlagen genießt der Kaufmann mehr Freiheit. Insbesondere bei Joint Ventures, Kooperations- und Lizenzverträgen, die auf mehreren Ebenen abgeschlossen werden, zeichnet sich das Handelsrecht aus. Im Gegensatz zum Umgang mit Verbrauchern (Business to Customer, B2C) hat der Kaufmann auch mehr Spielraum bei der Gestaltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Allerdings ist weiterhin eine unangemessene Benachteiligung gemäß dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) unzulässig, obwohl bestimmte Verbote von AGB-Klauseln im Verhältnis zwischen Kaufleuten (Business to Business, B2B) nicht gelten. AGB-Klauseln, die den Vertragspartner unangemessen benachteiligen, sind somit unwirksam.

Wie funktioniert die Prozessführung?

Es kann leicht zu rechtlichen Problemen kommen, wenn es um all diese Regelungen geht. Streitigkeiten im Wirtschaftsprivatrecht können außergerichtlich oder vor Gericht gelöst werden. Zum Beispiel bieten Industrie- und Handelskammern Schiedsgerichte an, bei denen unabhängige Schiedsrichter ernannt werden. Dies geschieht oft schneller und kostengünstiger als ein Urteil eines ordentlichen Gerichts. Es ist wichtig, dass eine anwaltliche Vertretung erfolgt, da Schiedsurteile wie gerichtliche Urteile vollstreckbar sind. Wenn jedoch Klagen vor dem Zivilgericht eingereicht werden, folgt das Verfahren dem Zivilprozessrecht (ZPO). Dieses überlässt den Ablauf des Verfahrens größtenteils dem Willen der Parteien. Abhängig von der Streitwert liegt die Zuständigkeit entweder beim Amtsgericht (AG) oder direkt beim Landgericht (LG). Bei Berufung und Revision geht der Instanzenzug über die Oberlandesgerichte (OLG) bis zum Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Eine anwaltliche Vertretung ist dabei obligatorisch.

Mein Fokus liegt auf der aktuellen Rechtsprechung

Angesichts des stetigen Wandels in der Wirtschaft werden auch ständig Rechtsstreitigkeiten im Wirtschaftsrecht vor Gericht verhandelt. Häufig drehen sich diese um Fragen des gewerblichen Rechtsschutzes. Ein Beispiel dafür ist der Fall, in dem der Bundesgerichtshof über den Farbton von Lindt-Goldhasen als sogenannte Benutzungsmarke entscheiden musste. Neben Sparkassen-Rot und dem Magenta der Telekom widersetzte sich auch der Hersteller von Schokoladenhasen der Verwendung goldgelber Verpackungen. In einem weiteren Fall entschied das Landgericht Berlin über Sterne-Bewertungen auf der Google Suchmaschine. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass es untersagt ist, falsche Sterne-Bewertungen anzuzeigen, die nicht den offiziellen Einschätzungen des DEHOGA Verbands entsprechen. Irreführende Markierungen stellen daher einen unlauteren Wettbewerb dar. Auch die COVID-19-Pandemie beschäftigt die Unternehmen. Es wurde die Frage aufgeworfen, ob im Ernstfall auch bereits durch eine einstweilige Verfügung Verdienstausfälle gewährt werden können. Das Landgericht Heilbronn sah jedoch keinen Grund dafür und lehnte den Antrag ab, sofern keine existenzielle Notlage für den Betrieb bestand.

Meine Leistungen für Sie

Ich berate und vertrete Sie in allen Belangen des Handelsrechts: von AGB und Vertragsgestaltung bis hin zum gewerblichen Rechtsschutz. Ständige neue Handelsbräuche, Reformen und aktuelle Rechtsprechung machen das Handelsrecht so dynamisch und unübersichtlich. Mit meiner Beratung sind Sie auf der rechtlich sicheren Seite. Durch meine langjährige Praxiserfahrung haben Sie mit mir einen kompetenten und diskreten Partner an Ihrer Seite. Meine Tätigkeit für Sie umfasst dabei folgende Leistungen:
  • Vertragsrecht
    • Vertragsgestaltung
      • Kooperations- und Lizenzverträge
    • Forderungseinzug
    • Prüfung von Vertragsvorlagen
    • Vertretung von Handelsvertretern und Vertragshändlern
      • Provisionsforderungen
      • Ausgleichsansprüche
    • AGB Gestaltung
    • Organisation Gesellschafter- und Aufsichtsratsversammlungen
    • Unternehmensnachfolge
    • Rechtliche Fragen zu E-Commerce und Wettbewerbsrecht
  • Gewerblicher Rechtsschutz
    • Beratung zum Markenrecht, Patentrecht, unlauterem Wettbewerb
    • Prüfung/Erstellung von Verträgen: Lizenzverträge, Nutzbarmachung
    • Prozessführung / Klagen
      • Abmahnungen
      • Klage auf Schadenersatz
      • Unterlassungsklage
      • Markenrechts-/Urheberrechts-/Patentrechts-/Sortenrechtsverstöße

Häufige Fragen (FAQ)

Durch das Handelsrecht wird der Geschäftsverkehr zwischen Kaufleuten vereinfacht. Es ermöglicht mehr Flexibilität bei Formvorschriften, Mängelgewährleistung und Vertragsgestaltung. Allerdings geht damit auch der Schutz einiger Vorschriften verloren. Daher ist es für Kaufleute im Kaufrecht wichtig, über juristische Kenntnisse zu verfügen.

Die Prokura ist eine umfassende Handlungsvollmacht, die im Handelsgesetzbuch (HGB) gesetzlich geregelt ist. Sie kann von einem Kaufmann erteilt werden und ermöglicht die Vertretung in allen Rechtsgeschäften, außer grundlegenden wie beispielsweise der Insolvenzanmeldung. Die Prokura ist im Handelsregister eingetragen.

AGB sind unwirksam, wenn sie durch eine Abweichung vom Gesetz eine unangemessene Benachteiligung für die Gegenseite darstellen. Darüber hinaus hat das BGB einen Katalog ungültiger Klauseln gegen Verbraucher normiert.
Handelsvertreter sind Fachleute im Bereich der Geschäftsvermittlung und arbeiten als selbstständige Gewerbetreibende. Zu den Beispielen für Handelsvertreter zählen unter anderem Makler, Vertreter und Kommissionäre. Das entscheidende Kriterium zur Abgrenzung ist der Kooperationsvertrag, durch den festgelegt wird, ob der Handelsvertreter in eigenem Namen oder im Namen eines anderen handelt und ob er auf eigene oder fremde Rechnung tätig ist.
Franchisenehmer treten im eigenen Namen und auf eigene Rechnung auf. Er regelt sein Geschäft also selbstständig und zahlt dem Franchise-Geber eine Franchise-Gebühr. Handelsvertreter hingegen werden als Vertreter tätig und vermitteln entweder direkt oder indirekt ein Geschäft zwischen Auftraggeber und einem Dritten.
Kaufmann ist, wer ein Handelsgewerbe betreibt. Sowohl ein Unternehmen ist aufgrund der Gesellschaftsform ein Formkaufmann als auch natürliche Personen durch das kaufmännische Ausmaß ihrer Tätigkeit (Organisation, Umfang). Dazu gehören auch die Urproduktion (Nutzung der Natur) und Dienstleistung. Die freien Berufe wie Arzt, Architekt oder Ingenieur sind keine Kaufleute im Sinne des Gesetzes.
Kraft ihrer Rechtsform sind alle Handelsgesellschaften gemäß Handelsgesetzbuch (HGB) in Verbindung mit den verschiedenen Gesetzen der Gesellschaftsformen, wie dem GmbHG automatisch Kaufmann. Daher spricht man vom sogenannten Formkaufmann.
Werden Ihre immateriellen Rechtsgüter verletzt oder liegt ein unlauterer Wettbewerb nach dem UWG vor, so können Sie zunächst Ansprüche auf Unterlassung der Verletzung verlangen. Darüber hinaus steht Ihnen ein Schadensersatzanspruch zu, soweit Sie einen Schaden erlitten haben.
Abmahnungen sind im gewerblichen Rechtsschutz üblich. Durch diese Form der außergerichtlichen Streitbeilegung können hohe Gerichts- und Verfahrenskosten umgangen und das Verfahren beschleunigt werden. Einigungen im Rahmen einer Abmahnung sind gerichtlich durchsetzbar.
Nach dem Gesetz über unlauteren Wettbewerb (UWG) ist das Verhalten eines Unternehmens auf dem Markt unlauter, wenn es unternehmerischer Sorgfalt nicht entspricht und der Verbraucher in seinem Verhalten stark beeinflusst wird, wie Irreführung, Schneeballsysteme oder aggressive Verkaufsmethoden.

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