TURGERLEGAL - Expertise. Zuverlässigkeit. Einsatzfreude

Rechtsanwalt für Unternehmenstransaktionen Merger & Acquisitions in Berlin

Dienstleistung im Gesellschaftsrecht

Wir sind Ihr zuverlässiger Partner im Bereich Merger & Acquisitions.

Brauchen Sie Unterstützung bei einer Unternehmensfusion oder dem Verkauf Ihres Unternehmens? Gerne stehe ich Ihnen als Rechtsberater im Bereich Mergers & Acquisitions (M&A) zur Seite.

M&A bezieht sich auf Transaktionen, bei denen Unternehmen fusionieren oder übernommen werden. Es gibt zwei Arten von Fusionen:

  • Übernahme eines Unternehmens durch ein anderes Unternehmen.

  • Bildung eines neuen Unternehmens durch die Fusion zweier Unternehmen.

Wachstum ist oft ein treibender Faktor für M&A-Transaktionen, da sie höhere Umsätze, Marktanteile und Marktmacht ermöglichen. Die Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen kann eine bessere Möglichkeit darstellen, das eigene Wachstum zu steigern, da organisches Wachstum nicht ausreicht. Auch die Weitergabe und Übernahme an die nächste Generation können wichtige Gründe sein.

Um M&A-Transaktionen erfolgreich durchzuführen, ist es entscheidend, dass sie von einem Anwalt begleitet werden. Ein erfahrener Anwalt kann helfen, Schadensersatz- und Strafzahlungen zu vermeiden, die durch Kartell- oder Vertragsrecht entstehen können. Ich unterstütze Sie bei der Erstellung von Verträgen und vertrete Sie in Verhandlungen, um eine erfolgreiche Unternehmensübernahme zu gewährleisten.

So gelingt die Unternehmenstransaktion

So geht eine erfolgreiche Unternehmenstransaktion

Bei Mergers & Acquisitions müssen die folgenden Aspekte berücksichtigt werden, um eine erfolgreiche Unternehmensübernahme zu gewährleisten:

Mergers & Acquisitions

  • Mergers = Fusion

    • Zwei Unternehmen verschmelzen zu einem neuen Unternehmen

    • Ein größeres Unternehmen übernimmt ein kleineres Unternehmen

  • Acquisitions = Käufe/Verkäufe durch Eingliederung oder (feindliche) Übernahme

    • Als Share Deal – der Käufer übernimmt alle Unternehmensanteile

    • Oder Asset Deal – der Käufer übernimmt alle Vermögenswerte

Formvorschriften

  • Im Allgemeinen ist keine besondere Form erforderlich. Wenn jedoch Anteile an einer GmbH oder ein Grundstück verkauft werden, ist eine notarielle Beurkundung erforderlich. Ebenso ist eine notarielle Beurkundung erforderlich, um den Handelsregistereintrag zu erstellen oder zu ändern. Mit Unterstützung durch einen erfahrenen Notar können diese Formalitäten leicht erledigt werden.

Rechtsquellen

  • In der Regel gelten das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) und das Handelsgesetzbuch (HGB) für Unternehmenstransaktionen.

  • Je nach Gesellschaftsform sind jedoch auch einschlägige Spezialgesetze zu beachten:

    • das Aktiengesetz (AktG)

    • das Genossenschaftsgesetz (GenG)

    • das GmbH-Gesetz (GmbHG)

    • das Partnerschaftsgesellschaftsgesetz (PartGG)

  • Für größere Unternehmen sind insbesondere die Gesetze zur Wettbewerbsbeschränkung und zum Kartellverbot relevant:

    • wie das Kartellgesetz (GWB)

    • Europäische Verordnung zur Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen (EG-Fusionskontrollverordnung) einschließlich ihrer Durchführungsverordnung.

  • Der Ablauf einer Unternehmenstransaktion umfasst verschiedene Phasen:

    • Initialphase: Interne Zustimmung zur Durchführung einer Transaktion

    • Suchphase: Unterstützung durch Banken, Berater und Handelskammern

    • Prüfphase: Bewertung und detaillierte Analyse

    • Verhandlungsphase: Abschluss einer Verschwiegenheits-/Vertraulichkeitsvereinbarung ist wichtig, gefolgt von einer Absichtserklärung (Letter of Intent), in der sich die Parteien auf das weitere Verfahren einigen

    • Durchführungsphase: Rechtliche Prüfung auf Haftungsrisiken (Legal Due Diligence)

    • Übergabephase: Übergabe der Transaktion

Unsere Unterstützung für Sie

Ich stehe Ihnen als Rechtsanwalt im Bereich Gesellschaftsrecht zur Verfügung und unterstütze Sie umfassend bei der Abwicklung von Unternehmenskauf oder -verkauf sowie bei Fragen zu Unternehmensfusionen. Ich begleite Sie durch den gesamten Transaktionsprozess und erkläre Ihnen den Ablauf, die zu beachtenden Aspekte sowie die damit verbundenen Verpflichtungen und Haftungen.

Ich gehe auf Ihre individuellen Gestaltungswünsche ein und bemühe mich um einen rechtssicheren Rahmen, der diesen entspricht. Gemeinsam entwickeln wir eine maßgeschneiderte Transaktionsstrategie, die speziell auf Ihr Unternehmen zugeschnitten ist.

Dank meiner langjährigen Erfahrung und der Zusammenarbeit mit Notaren kann ich Beurkundungen und Eintragungen im Handelsregister übernehmen, um Ihnen viele Sorgen abzunehmen.

Insbesondere bei Fusionen und Unternehmenskäufen ist es entscheidend, sich von einem Anwalt begleiten zu lassen, um das Risiko von unwirksamen Verträgen und damit verbundenen Schadensersatzforderungen zu minimieren.

Ich helfe Ihnen gerne dabei, im Voraus Klarheit über die Kosten für Anwälte, Notare und Verfahren zu schaffen, damit Sie wissen, was auf Sie zukommt.

Häufige Fragen (FAQ)

Es gibt zwei Arten von Unternehmenskäufen: Fusionen (Merger) und Übernahmen (Acquisitions). Innerhalb von Fusionen gibt es verschiedene Arten: Verschmelzung und Aufnahme. Bei Übernahmen gibt es zwei Optionen: Share Deals und Asset Deals.

Share Deals und Asset Deals sind zwei verschiedene Arten von Unternehmenskäufen, die im Rahmen einer Acquisition durchgeführt werden können. Bei einem Share Deal werden die Anteile des Unternehmens erworben, während bei einem Asset Deal die Vermögensgegenstände des Unternehmens erworben werden. In beiden Fällen bleibt das Unternehmen als rechtliche Einheit erhalten, jedoch kann es bei einem Asset Deal dazu kommen, dass das Unternehmen nach dem Verkauf der Vermögensgegenstände als leere Hülle zurückbleibt.

Im Verschmelzungsrecht werden zwei Begriffe verwendet, um den Prozess des Zusammenführens von Unternehmen zu beschreiben: „Mergers“ steht für Fusionen, während „Acquisitions“ die Übernahme von Unternehmen beschreibt – auch im feindlichen Kontext.
Im Bereich des Verschmelzungsrechts werden die Begriffe „Mergers“ und „Acquisitions“ verwendet, um verschiedene Arten von Unternehmenszusammenschlüssen zu beschreiben. „Mergers“ bezieht sich auf die Fusion von Unternehmen, während „Acquisitions“ den Kauf oder Verkauf von Unternehmen beschreibt, einschließlich feindlicher Übernahmen.

Bei Mergers gibt es normalerweise zwei Arten von Fusionen. Die erste besteht darin, dass zwei Unternehmen zu einem neuen Unternehmen zusammengeführt werden. Die zweite Möglichkeit besteht darin, dass das größere Unternehmen das kleinere Unternehmen übernimmt und in seine bestehende Unternehmensorganisation integriert.

Es ist äußerst wichtig, die rechtlichen Risiken von Unternehmenstransaktionen angemessen zu bewerten, da verpflichtende Vereinbarungen bei Vertragsabschlüssen eingegangen werden. Zusätzlich sollten bereits während der Verhandlungen Vertraulichkeitsvereinbarungen oder sogenannte Non-Disclosure Agreements geschlossen werden, um den Schutz von Betriebsgeheimnissen sicherzustellen.

Die Legal Due-Diligence-Prüfung (DD) bezieht sich auf die Untersuchung von Unternehmen auf mögliche rechtliche Risiken, um die notwendige Sorgfalt im Geschäftsverkehr sicherzustellen. Dies ist insbesondere im Zusammenhang mit Themen wie Geldwäsche oder Korruption wichtig.

Die Due Diligence bezieht sich auf die Überprüfung eines Unternehmens auf mögliche haftungsrechtliche Risiken. Hierzu zählen unter anderem die Beteiligung der Gesellschafter, die Wirksamkeit von Arbeits- und Handelsverträgen sowie der Schutz von Marken- und Patentrechten.

Wenn ein Unternehmen verkauft wird, ist es in der Regel erforderlich, einen Kaufvertrag gemäß dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) abzuschließen. Zusätzlich sollte bereits während der Verhandlungen eine Vertraulichkeits- oder Verschwiegenheitsvereinbarung getroffen werden, um mögliche Schäden zu vermeiden.

Es wird dringend empfohlen, bei einem Unternehmenskauf einen Anwalt zur Begleitung hinzuzuziehen oder zumindest die Verträge von einem Juristen prüfen zu lassen. Obwohl dies nicht zwingend erforderlich ist, können die einzelnen Fälle aufgrund ihrer Komplexität oft hohe Haftungsrisiken bergen, die nicht sofort erkennbar sind.

Rechtsgebiet

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