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Erfolgreich Abfindungen verhandeln nach einer Kündigung

Fachbeitrag im Arbeitsrecht

Erfahren Sie, unter welchen Bedingungen Abfindungen möglich sind und wie Sie Ihre Chancen in Verhandlungen verbessern können

Verhandlungen um eine Abfindung nach einer Kündigung erfordern oft eine ausgeklügelte Strategie und Verhandlungsgeschick, wobei der Erfolg maßgeblich von den Aussichten einer Kündigungsschutzklage abhängt. Aber besteht überhaupt ein Recht auf eine Abfindung, wenn man als Arbeitnehmer gekündigt wird? Welche Abfindungssummen sind realistischerweise durchsetzbar? Dieser Artikel liefert Antworten auf diese und weitere zentrale Fragen zum Thema Abfindung.

Haben Arbeitnehmer bei einer Kündigung Anspruch auf eine Abfindung?

Es herrscht oft der Irrtum, dass Arbeitnehmern nach einer Kündigung automatisch ein Recht auf Abfindung zusteht. Tatsächlich besteht jedoch grundsätzlich kein gesetzlicher Anspruch auf eine Abfindung nach einer Kündigung; solche Ansprüche sind die Ausnahme.
Ein möglicher Abfindungsanspruch kann sich aus speziellen tarifvertraglichen Regelungen oder einem Sozialplan ergeben. Eine weitere Ausnahme ist im § 1a des Kündigungsschutzgesetzes festgelegt, nach dem Arbeitgeber im Rahmen einer betriebsbedingten Kündigung eine Abfindung anbieten können. Dieses Angebot gilt jedoch nur, wenn der Arbeitnehmer darauf verzichtet, eine Kündigungsschutzklage zu erheben. Ein solcher Verzicht auf das Klagerecht im Austausch für eine Abfindung ist allerdings selten.
 
In den meisten Fällen erfolgt die Zahlung einer Abfindung durch den Arbeitgeber im Rahmen einer gerichtlichen Einigung. Dies erfordert eine ausgeklügelte Strategie und exzellentes Verhandlungsgeschick. Trotzdem bleibt die Zahlung der Abfindung eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers bei einer Kündigung. Nach Erhalt einer Kündigung muss der Arbeitnehmer innerhalb von drei Wochen eine Kündigungsschutzklage einreichen, um gegen die Kündigung vorzugehen. Durch diese Klage strebt der Arbeitnehmer die Feststellung an, dass sein Arbeitsverhältnis weiterhin besteht und die Kündigung somit unwirksam ist.
 
Sollte sich im Laufe des Prozesses herausstellen, dass die Kündigung nicht haltbar ist, wäre der Arbeitgeber grundsätzlich verpflichtet, das Arbeitsverhältnis fortzusetzen. Allerdings ist dies in der Praxis oft nicht realisierbar, da das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer meist zu sehr belastet ist und eine Fortführung des Arbeitsverhältnisses für beide Seiten kaum vorstellbar erscheint. Zudem müsste der Arbeitgeber die gesamten ausstehenden Löhne seit der Kündigung nachzahlen, ohne dass der Arbeitnehmer in dieser Zeit gearbeitet hat, was finanziell sehr belastend sein kann.
 
Daher tendieren Arbeitgeber oft dazu, während des Prozesses eine Abfindung anzubieten. Dies dient dazu, sich von der Verpflichtung zu befreien, einen Kündigungsgrund gerichtlich nachzuweisen, und gleichzeitig das Risiko zu vermeiden, den sogenannten Verzugslohn für die Monate nachzahlen zu müssen, in denen der Arbeitnehmer nicht tätig war. Hier sind Fingerspitzengefühl und Verhandlungsgeschick gefragt, um die bestmögliche Abfindung auszuhandeln. Oft sind auch Arbeitnehmer einer einvernehmlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht abgeneigt, da die Aussichten auf eine vertrauensvolle weitere Zusammenarbeit nach einer einmal ausgesprochenen Kündigung und einem möglichen Gerichtsprozess gering sind.
 

Wie hoch kann meine Abfindung nach einer Kündigung sein?

Die meisten arbeitsgerichtlichen Streitigkeiten enden mit einem Vergleich, der häufig die Zahlung einer Abfindung beinhaltet.

Die Höhe der Abfindung nach einer Kündigung wird von mehreren Faktoren bestimmt, wobei es keine festen Grenzen oder vorgeschriebenen Beträge gibt. Letztlich hängt die Abfindungshöhe von den Verhandlungsfähigkeiten und der Beharrlichkeit des Anwalts oder Verhandlungspartners sowie den Erfolgsaussichten im Kündigungsschutzprozess ab. Zu den einflussreichen Faktoren zählen:

  • Die Dauer der Betriebszugehörigkeit des Arbeitnehmers
  • Die Höhe des Gehalts
  • Die Größe des Unternehmens
  • Der Grund für die ausgesprochene Kündigung
  • Die persönliche Beziehung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber

Obwohl es keinen festgelegten Betrag für Abfindungen gibt, orientieren sich Arbeitsgerichte häufig an einer „Regelabfindung“ von etwa 0,5 Bruttomonatsgehältern pro Beschäftigungsjahr. Dies dient als ungeschriebene Mindestbasis für Abfindungsverhandlungen. Je stärker die Verhandlungsposition, desto höher kann die Abfindung ausfallen. In der Praxis wird eine Abfindung, die zwischen 0,5 und einem vollen Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr liegt, oft als angemessen betrachtet. Diese Regelabfindung dient nur als grober Richtwert, und mit geschickten Verhandlungen kann oft eine deutlich höhere Summe erzielt werden, abhängig von den individuellen Umständen des Falles.

Beispiel zur Abfindungsberechnung: Hat ein Arbeitnehmer ein Bruttomonatsgehalt von 3.000 Euro und ist seit 4 Jahren im Unternehmen, würde die Regelabfindung 6.000 Euro brutto betragen.

Beauftragen Sie einen Anwalt mit der Verhandlung Ihrer Abfindung bei Kündigung

Es ist äußerst ratsam, die Verhandlung Ihrer Abfindung einem erfahrenen Arbeitsrechtler zu überlassen. Ein Rechtsanwalt kennt die Taktiken der Gegenseite genau und bringt umfangreiche Erfahrung hinsichtlich Verhandlungsstrategien und realistischer Abfindungshöhen mit. Zudem ist es entscheidend, dass eine Einigung rechtlich korrekt formuliert wird, um sie im Bedarfsfall auch zwangsweise durchsetzen zu können, sollte der Arbeitgeber die Zahlung verweigern. Eine präzise Formulierung ist hierbei unerlässlich. Lassen Sie sich von unseren Anwälten beraten und sichern Sie sich so die bestmögliche Abfindung ohne finanzielle Einbußen. Wir helfen Ihnen, das Maximum aus Ihrer Situation herauszuholen.

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