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GmbH-Recht: Einstweiliger Rechtsschutz gegen umstrittene Gesellschafterlisten

Fachbeitrag im Gesellschaftsrecht

GmbH-Recht: Einstweiliger Rechtsschutz gegen umstrittene Gesellschafterlisten

Im Rechtsstreit um die Richtigkeit der im Handelsregister eingetragenen Gesellschafterliste steht der effektive Rechtsschutz für ausgeschlossene Gesellschafter oft auf dem Spiel. Bisher wurden Mittel des einstweiligen Rechtsschutzes restriktiv gehandhabt, doch das Kammergericht hat seine Linie nun angepasst. Dabei ist die Bedeutung der Gesellschafterliste nicht zu unterschätzen, denn sie bestimmt faktisch über Gesellschafterrechte, unabhängig von deren Richtigkeit.
Die Eintragung oder Streichung eines Gesellschafters in der Gesellschafterliste kann schwerwiegende Konsequenzen haben. Die Legitimationswirkung der Liste bedeutet, dass nur dort aufgeführte Gesellschafter über ihre Rechte verfügen können, ungeachtet möglicher Fehler. Der ausgeschlossene Gesellschafter verliert damit nahezu sämtliche Beteiligungsrechte. Selbst wenn er später vor Gericht Recht bekommt, bleibt er währenddessen entrechtet, während die verbleibenden Gesellschafter freie Hand haben.
Der einstweilige Rechtsschutz spielt hier eine entscheidende Rolle. Er kann eine vorläufige Sicherung der Gesellschafterrechte ermöglichen, bevor eine endgültige Klärung erfolgt. Doch ob und unter welchen Umständen dieser Schutz gewährt wird, war lange umstritten. Insbesondere die Frage, ob eine nachträgliche Korrektur bereits eingereichter Gesellschafterlisten möglich ist, beschäftigte die Gerichte.
Das Kammergericht Berlin hat nun klargestellt, dass auch eine nachträgliche Korrektur der Liste im einstweiligen Verfahren möglich ist, insbesondere wenn die Gesellschaft versucht, den Rechtsschutz des Gesellschafters zu vereiteln. Diese Entscheidung stellt sicher, dass der effektive Rechtsschutz auch nach Beschlussfassung gewährleistet ist.

Fazit

Der einstweilige Rechtsschutz spielt eine essenzielle Rolle im Streit um Gesellschafterrechte. Die jüngste Entscheidung des Kammergerichts stellt sicher, dass Gesellschafter auch nach Beschlussfassung effektiven Rechtsschutz erlangen können, und zeigt die Bedeutung einer korrekten Gesellschafterliste für eine faire Gesellschafterführung auf.

Rechtsgebiet

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